Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2024, OF 951/10 Betreff: Besserer Schutz der Nutzer des Fußgängerüberweges vor Harheimer Weg 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die aus Richtung Galgenstraße kommenden Nutzer des Fußgängerüberweges vor Harheimer Weg 11 besser vor Fehlverhalten der Fahrzeugführenden geschützt werden können. Verweise auf § 26 StVO reichen nicht aus, weitergehende Maßnahmen sind dringend geboten. Begründung: Dem Ortsbeirat wurde berichtet, dass es seit einer gefühlten Ewigkeit immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgängerüberwegnutzenden und sich in Richtung Wendelsgarten bewegenden Fahrzeugen kommt. Das ist hauptsächlich darin begründet, dass Passanten aufgrund örtlicher Begebenheiten erst sehr spät erkennbar sind, aber zügig den Fußgängerüberweg betreten können. Viel zu oft halten sich Fahrzeugführende nicht an § 26 StVO bzw. konzentrieren sich mehr auf den vor dem Einbiegen bevorrechtigten Fahrzeugverkehr. Fußgängerüberwegnutzer werden sogar häufig beschimpft. Mutmaßlich gab es bislang wohl noch keine gravierenderen bzw. gemeldeten Unfälle, das ist aber pure Glückssache. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6310 2025 Die Vorlage OF 951/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2024, OF 925/10 Betreff: Hundekotbeutelspender an der Galgenstraße - Eingang in das Feld Der Magistrat wird gebeten, an der Galgenstraße - Eingang in das Feld einen Hundekotbeutelspender in diesem Bereich aufzustellen. Ein Pate für diesen Spender ist vorhanden. Begründung: Leider entsorgen viele Bürger ihren Hundekot immer noch nicht wie gewünscht. Deshalb soll dort ein Spender angebracht werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6213 2024 Die Vorlage OF 925/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2022, OF 199/10 Betreff: Galgenstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie das unnötige Befahren der Galgenstraße mit LKW über 7,5 Tonnen eingeschränkt werden kann. Begründung: Leider verirren sich immer wieder viel zu große Lastwagen in der Galgenstraße. Dies ist dringend zu verhindern, da das Wenden für LKW dort nicht möglich ist. Rasche Abhilfe durch entsprechende Beschilderung ist dringend angezeigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 18.01.2022, TO II, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1455 2022 Die Vorlage OF 199/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2021, OF 13/10 Betreff: Sanierung der Galgenstraße in Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann die Galgenstraße in Bonames grundlegend saniert wird. Begründung: Die stark schwankenden Temperaturen einhergehend mit Nässe haben die Fahrbahn der Galgenstraße besonders im Winter 2020/21 stark beschädigt. Um die Verkehrssicherheit schnell wieder herzustellen, hat das Amt für Straßenbau und Erschließung einfache Instandhaltungsmaßnahmen ausgeführt, auch in der Friedrichsdorfer Straße. Umfassende Instandsetzungsarbeiten sind jedoch notwendig. Diese bedürfen der Planung und zu gegebener Zeit der Einstellung der Mittel im Haushalt. Die Friedrichsdorfer Straße ist bereits in Arbeit, die Galgenstraße steht leider noch nicht im Bauprogramm. Rasche Abhilfe ist notwendig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10 am 04.05.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 58 2021 Die Vorlage OF 13/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um den folgenden Satz ergänzt wird: "Keinesfalls wird eine bauliche Erschließung über die Galgenstraße gewünscht, sondern vielmehr über die Ortsrandstraße." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2017, OF 209/10 Betreff: Verkehrssicherheit der Seulberger Straße erhöhen Der Ortsbeirat möge beschließen die zuständigen Ämter anweisen, auf die Spielstraße., Seulberger Straße. durch ein Piktogramm, in der "Einfahrt", aufmerksam zu machen. Begründung: Die Seulberger Straße. ist ausgewiesen, durch ein Verkehrsschild, als Spielstraße. Dieses findet nicht immer die nötige Beachtung, so dass es hilfreich ist, durch ein Piktogramm auf der Straße nochmals darauf hinzuweisen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 10 am 17.01.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1112 2017 Die Vorlage OF 209/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2016, OF 38/10 Betreff: Bürgeranhörung zum Konzept von Gartenstädten mit den Anwohnern von Friedrichsdorfer Straße, Seulberger Straße und Gonzenheimer Straße in Bonames Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 10 veranstaltet unter Beteiligung des Stadtplanungsamts eine Bürgeranhörung mit den Anwohnern von Friedrichsdorfer, Seulberger und Gonzenheimer Straße in Bonames, um sie nach ihren Erfahrungen mit der Siedlungsstruktur in diesem Bereich zu befragen und daraus Erkenntnisse zum Konzept von Gartenstädten zu gewinnen, die als Anregungen für die Neuplanung von Baugebieten im Ortsbezirk 10 dienen könnten. Begründung: Die im Ortsbezirk 10 noch zur Planung anstehenden Baugebiete sind allesamt in naturnahen Gebieten mit engem Bezug zum Grüngürtel vorgesehen. Auf diese besonders wertvollen Lagen sollte die Stadtplanung möglichst weitgehend Rücksicht nehmen und einen engen Naturbezug wahren, der auch die ortsnahe Erzeugung von Lebensmitteln weiter zulässt, anstatt weitgehende Versiegelung und wenig nutzbringende Grünflächen vorzusehen. All dies waren auch Anliegen der Gartenstadtbewegung. Deren Ideen in aktualisierter Form sollten deshalb wichtige Anregungen für die Neuplanungen im Ortsbezirk 10 geben können. Da die Bebauung im Bereich Friedrichsdorfer, Seulberger und Gonzenheimer Straße in Bonames von diesem Gedankengut geprägt ist, bietet es sich an, mit den Bewohnern dieses Gebietes einen Austausch anzustreben, um besonders erfolgreiche konzeptionelle Ideen herauszuarbeiten, die in die Neuplanungen übernommen werden könnten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 31.05.2016, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 38/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 28.06.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 38/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 30.08.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 38/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2016, OF 951/10 Betreff: Durchfahrtssperre in der Galgenstraße Da auf Wunsch des Ortsbeirates kein Kfz-Verkehr über die Galgenstraße in das neue bzw. aus dem neuem Baugebiet "Bonames Ost / Am Eschbachtal" führen soll, musste eine Durchfahrtssperre vorgesehen werden. Wir und die Anwohner sind immer davon ausgegangen, dass diese Durchfahrtssperre hinter den Häusern Galgenstraße 86 und 66 sowie hinter den Häusern 47 und 45 gesetzt wird. Sodass hier gewährleistet ist, dass die Bewohner sichtlich zum "alten Bonameser Kern" gehören. Somit diese nicht nur zu Fuß, sondern auch mit anderen Kfz über den Wendelsgarten, dann Galgenstraße zu ihren Häusern kommen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert sicherzustellen, dass die vorgesehene Durchfahrtssperre in der Galgenstraße nicht zum Nachteil der jetzigen Bestandsbewohner positioniert wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 10 am 16.02.2016, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5041 2016 Die Vorlage OF 951/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.11.2013, OA 444 entstanden aus Vorlage: OF 134/14 vom 11.11.2013 Betreff: Historische Hoheitsgrenzsteine sichern und erhalten hier: Dreigemarkungspunkt Harheim, Bonames, Nieder-Eschbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Planung und Ausführung des Bebauungsplans Nr. 516 die historischen Hoheitsgrenzsteine zwischen Harheim und Bonames sowie zwischen Harheim und Nieder-Eschbach zu sichern, möglichst nicht zu entfernen und hilfsweise in den Grenzsteingärten (Lapidarien) der betroffenen Stadtteile aufzustellen. Die Aufteilung der Steine unter den betroffenen Stadtteilen für die Lapidarien erfolgt im Einvernehmen mit den betreffenden Ortsbeiräten. Der Dreigemarkungspunkt (Harheim, Bonames, Nieder-Eschbach) am Ende der Galgenstraße in Bonames und unter Terrain ist von der Bebauung frei zu halten und zu gestalten, etwa durch eine Pflasterung mit Dreieck und Grenzlinien sowie den Buchstaben "H, B, NE" zwischen den Grenzlinien. Begründung: Die kulturhistorische Bedeutung der historischen Hoheitsgrenzsteine der alten Hoheitsgrenzen soll beachtet bleiben und bewusst gemacht werden. Es besteht ein öffentliches Interesse an der Erhaltung dieser Bodendenkmale. Sowohl in Lapidarien als auch am originären Standort werden die Denkmale von der Öffentlichkeit gewürdigt. Hinsichtlich des Dreigemarkungspunktes soll durch eine Markierung, etwa in der Pflasterung, seine kuturhistorische Bedeutung auch in Zukunft erfahrbar sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 15 Versandpaket: 04.12.2013 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OA 444 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2014, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 444 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten gegen RÖMER (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 28. Sitzung des OBR 10 am 21.01.2014, TO II, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage OA 444 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2014, TO II, TOP 54 Beschluss: Der Vorlage OA 444 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen RÖMER (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4199, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2014 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2013, OF 134/14 Betreff: Historische Hoheitsgrenzsteine sichern und erhalten hier: Dreigemarkungspunkt Harheim, Bonames, Nieder-Eschbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat zu veranlassen, dass bei der Planung und Ausführung des Bebauungsplans B 516 die historischen Hoheitsgrenzsteine zwischen F.-Harheim und F.-Bonames sowie zwischen F.-Harheim und F.-Nieder-Eschbach gesichert, möglichst nicht entfernt werden und hilfsweise in den Grenzsteingärten (Lapidarien) der betroffenen Stadtteile aufgestellt werden. Die Aufteilung der Steine unter die betroffenen Stadtteile für die Lapidarien erfolgt im Einvernehmen mit den beteffenden Ortsbeiräten. Der Drei-Gemarkungspunkt (Harheim, Nieder-Eschbach, Bonames), Ende Galgenstraße in F.-Bonames und unter Terrain, ist von der Bebauung freizuhalten und zu gestalten, etwa durch eine Pflasterung mit Dreieck und Grenzlinien und Buchstaben "H, B, NE" zwischen den Grenzlinien. Begründung: Die kulturhistorische Bedeutung der historischen Grenzsteine der alten Hoheitsgrenzen soll beachtet bleiben und bewusst gemacht werden. Es besteht ein öffentliches Interesse an der Erhaltung dieser Bodendenkmale. Sowohl in Lapidarien als auch am originären Standort werden die Denkmale von der Öffentlichkeit gewürdigt. Hinsichtlich des Drei- Gemarkungspunktes soll durch eine Markierung, etwa in der Pflasterung, seine kuturhistorische Bedeutung auch in Zukunft erfahrbar sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 444 2013 Die Vorlage OF 134/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2013, OF 529/10 Betreff: Neue Planungen für Bonames-Ost - jetzt: "Am Eschbachtal/Harheimer Weg" Der Ortsbeirat möge beschließen : Der Magistrat wird gebeten, das Planungsamt aufzufordern, die den Bürger/innen am 11.10.2013 im Haus Saalbau Nidda vorgestellte modifizierte Bauplanung Nr. 516 intensiv zu überarbeiten und mit den anderen zuständigen Ämtern die von den Bewohner/innen und den Ortsbeiräten vorgetragenen Bedenken und Anliegen mit aufzunehmen und den betroffenen Bürger/innen und Ortsbeiräten vor Befinden in der Stadtverordnetenversammlung erneut vorzustellen. Eine Prüfung zu einer sozialverträglichen innerstädtischen Verdichtung sollte zunächst Priorität genießen, insbesondere auch in Hinblick auf vorhandene Infrastrukturen. Die wesentlichen Bedenken, die berücksichtigt werden sollten, sind: 1. Das Ausmaß der Baumaßnahmen war seinerzeit auf maximal 1.200 Wohneinheiten festgelegt, nun sollen es 2.000 WE mit ca. 5.000 neuen Bewohner/innen werden. Das bedeutet nahezu eine Verdoppelung der derzeitigen Bürgerschaft von Bonames. Hier sollte die ursprüngliche Planung beibehalten werden. Eine minimale Versiegelung von landwirtschaftlichen Flächen in Frankfurt am Main sollte geprüft werden; 2. Die Erhaltung der 90 Jahre alten Kleingärten (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung von 2001 sicherte seinerzeit den Erhalt); hier findet gewachsenes soziales Leben, gerade auch der älteren Mitbürger/innen statt; 3. Landwirtschaftliche Belange: hier befindet sich einer der kostbaren landwirtschaftlichen Böden Deutschlands (Lößboden), wird hier für die regionale landwirtschaftliche Nahversorgung genutzt; zumal es sich hier um Ausgleichsflächen handelt, die nicht einfach bebaut werden sollten; 4. Umweltschutz von regionaler Fauna und Flora (sind hier die verschiedenen EU-Richtlinien hinreichend berücksichtigt?), Erhalt der großen Bäume in der Galgenstraße, des benachbarten Grünstreifens sowie der Streuobstwiese; keine riskante Umsiedelung von Vögeln und sonstigen Tieren. Hier sind Oasen im Baugebiet zu entwickeln, die einen Verbleib ermöglichen. 5. Die infrastrukturellen Maßnahmen sollten zeitnah und, wie die Erfahrungen im Frankfurter Bogen zeigen, nicht erst dann stattfinden, wenn die Kinder und Jugendliche schon im neuen Wohnquartier leben; dazu zählen: 6. Schule: rechtzeitige Abstimmung mit dem Schulamt für einen zeitnahen Bau der notwendigen Grundschule; 7. Kita: ein wesentlich höherer Bedarf an Kitas wurde festgehalten; Freizeiteinrichtungen für Jugendliche; Einrichtungen für seniorengerechtes Leben und Wohnen; 10. Sinnvolles und attraktives Verkehrskonzept für ÖPNV und Individualverkehr, damit nicht der Autoschleichverkehr durch den Kern von Bonames und durch den Frankfurter Berg entsteht. 11. die zu errichtende Ortsrandstraße wird als Randstraße und nicht als Bestandteil des Wohngebietes ausgewiesen! 12. Lärmschutz - prüfen, ob hier eine sinnvolle Maßnahme bei mehrstöckiger Bebauung vorliegt? Begründung: Die am 11.10.2013 vorgestellte Bau-Planung bedarf intensiver Überarbeitung und die Bedenken der Bürger/innen und Stadtteilpolitiker/innen müssen berücksichtigt und in die Planungen einbezogen werden. Die Bausünden der 70er und 80er Jahre, die insbesondere auch soziale Auswirkungen auf gewachsene Wohnquartiere haben können, dürfen nicht - auch nicht in modifizierter Form - wiederholt werden! Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.10.2013, OF 536/10 Antrag vom 23.10.2013, OF 537/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 29.10.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2604 2013 1. Die Vorlage OF 529/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz des Antragstenors ersatzlos gestrichen wird. 2. Die Vorlage OF 536/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 537/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2013, OF 528/10 Betreff: Bonames-Ost: Nicht mehr als 1.200 Wohneinheiten Das BauGB sieht im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplanes unter anderem eine frühzeitige Bürgerbeteiligung vor. Diese hat bezüglich der neuen Planungen für das Neubaugebiet Bonames-Ost im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Saalbau Nidda am 11.10.2013 stattgefunden, welche protokolliert wurde. Dies vorausgeschickt, wolle der Ortsbeirat 10 beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, in Folge der Informationsveranstaltung am 11.10.2013 im Saalbau Nidda im Rahmen der Planungen für das Neubaugebiet Bonames-Ost eine über 1.200 Wohneinheiten hinausgehende Planung nicht weiter zu verfolgen. Des Weiteren sollen im Rahmen der weiteren Planungen die folgenden Punkte berücksichtigt werden: 1. der Umweltschutz, zum Beispiel bezüglich der auch über den Ortsbezirk 10 hinausgehenden Bodenversiegelung, 2. die wichtigen Belange der Landwirtschaft: dieser sollen keine Ackerflächen entzogen werden, 3. die Kleingarten- und Siedlerflächen sollen erhalten bleiben, 4. der rechtzeitige Bau einer aufnahmefähigen Umgehungsstraße nebst Park-and-Ride-Plätzen, 5. die Vermeidung von auch in Bonames drohendem Durchgangsverkehr, 6. die rechtzeitige Planung und Finanzierung ausreichender Infrastruktur insgesamt, 7. im Rahmen der Verkehrsführung an der Galgenstraße sollen die bestehende Wohnbebauung sowie die Kleingärten statt über das Neubaugebiet über die Galgenstraße erreichbar bleiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 29.10.2013, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2603 2013 Die Vorlage OF 528/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2013, OF 383/10 Betreff: Ausfahrt aus der Gonzenheimer Straße auf den Harheimer Weg sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die zuständigen Ämter zu beauftragen, dafür Sorge zu tragen, dass die Ausfahrt, Gonzenheimer Straße auf den Harheimer Weg sicherer wird, bzw. auch möglich ist. Begründung: Durch parkende Autos auf dem Harheimer Weg, direkt an der Ausfahrt, wird die Sicht genommen, ebenso stehen die Autos soweit in der Ausfahrt, das eine Auffahrt auf den Harheimer Weg nur sehr schwer möglich ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 10 am 22.01.2013, TO II, TOP 21 Die antragstellende Fraktion ändert die Vorlage OF 383/10 dahin gehend ab, dass die Anregung an den Magistrat gerichtet werden soll. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1887 2013 Die Vorlage OF 383/10 wird als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2012, OF 358/10 Betreff: Die Installation einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in der Seulberger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Verkehrsüberwachungsbehörde zu bitten, in der Seulberger Str. eine mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanlage, im Turnus, zu installieren. Im Vorgriff hierzu sollte eine Langzeitüberwachung erfolgen. Der Ortsbeirat ist bitte über die Ergebnisse zu informieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2012, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1760 2012 Die Vorlage OF 358/10 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2012, OF 248/10 Betreff: Ausfahrt Gonzenheimer Straße auf den Harheimer Weg Durch das nicht zu verantwortende Parken auf der Ausfahrt Gonzenheimer Str. auf den Harheimer Weg, ist das rechts Abbiegen auf den Harheimer Weg häufig nur unter großen Anstrengungen möglich. Dies vorausgeschickt, wird der Ortsbeirat gebeten zu beschließen, den Magistrat wird gebeten, die zuständigen Ämter aufzufordern, diesen Mangel durch bauliche Maßnahmen zu. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 10 am 08.05.2012, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1151 2012 Die Vorlage OF 248/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2011, OF 4/10 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Seulberger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Ämter werden gebeten, die Verkehrsberuhigung in der Seulberger Straße weiter zu modifizieren. Die Seulberger Straße ist als Spielstraße ausgewiesen. Die Verkehrsteilnehmer übersehen das angebrachte Schild, oder bemerken die Einfahrt in die Spielstraße nicht, so dass es öfters zu Fastzusammenstößen mit Kindern und älteren Menschen kommt. Hier wäre es angebracht, dass ein Piktogramm auf der Straße angebracht wird, dass die Autofahrer an die vorhandene Spielstraße erinnert. Eventuell könnten auch Blumenkübel aufgestellt werden, Paten, die diese versorgen und pflegen ließen sich finden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10 am 03.05.2011, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 4/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 10 am 07.06.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 132 2011 Die Vorlage OF 4/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2024, OF 951/10 Betreff: Besserer Schutz der Nutzer des Fußgängerüberweges vor Harheimer Weg 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die aus Richtung Galgenstraße kommenden Nutzer des Fußgängerüberweges vor Harheimer Weg 11 besser vor Fehlverhalten der Fahrzeugführenden geschützt werden können. Verweise auf § 26 StVO reichen nicht aus, weitergehende Maßnahmen sind dringend geboten. Begründung: Dem Ortsbeirat wurde berichtet, dass es seit einer gefühlten Ewigkeit immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgängerüberwegnutzenden und sich in Richtung Wendelsgarten bewegenden Fahrzeugen kommt. Das ist hauptsächlich darin begründet, dass Passanten aufgrund örtlicher Begebenheiten erst sehr spät erkennbar sind, aber zügig den Fußgängerüberweg betreten können. Viel zu oft halten sich Fahrzeugführende nicht an § 26 StVO bzw. konzentrieren sich mehr auf den vor dem Einbiegen bevorrechtigten Fahrzeugverkehr. Fußgängerüberwegnutzer werden sogar häufig beschimpft. Mutmaßlich gab es bislang wohl noch keine gravierenderen bzw. gemeldeten Unfälle, das ist aber pure Glückssache. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6310 2025 Die Vorlage OF 951/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2024, OF 925/10 Betreff: Hundekotbeutelspender an der Galgenstraße - Eingang in das Feld Der Magistrat wird gebeten, an der Galgenstraße - Eingang in das Feld einen Hundekotbeutelspender in diesem Bereich aufzustellen. Ein Pate für diesen Spender ist vorhanden. Begründung: Leider entsorgen viele Bürger ihren Hundekot immer noch nicht wie gewünscht. Deshalb soll dort ein Spender angebracht werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6213 2024 Die Vorlage OF 925/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2022, OF 199/10 Betreff: Galgenstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie das unnötige Befahren der Galgenstraße mit LKW über 7,5 Tonnen eingeschränkt werden kann. Begründung: Leider verirren sich immer wieder viel zu große Lastwagen in der Galgenstraße. Dies ist dringend zu verhindern, da das Wenden für LKW dort nicht möglich ist. Rasche Abhilfe durch entsprechende Beschilderung ist dringend angezeigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 18.01.2022, TO II, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1455 2022 Die Vorlage OF 199/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2021, OF 13/10 Betreff: Sanierung der Galgenstraße in Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann die Galgenstraße in Bonames grundlegend saniert wird. Begründung: Die stark schwankenden Temperaturen einhergehend mit Nässe haben die Fahrbahn der Galgenstraße besonders im Winter 2020/21 stark beschädigt. Um die Verkehrssicherheit schnell wieder herzustellen, hat das Amt für Straßenbau und Erschließung einfache Instandhaltungsmaßnahmen ausgeführt, auch in der Friedrichsdorfer Straße. Umfassende Instandsetzungsarbeiten sind jedoch notwendig. Diese bedürfen der Planung und zu gegebener Zeit der Einstellung der Mittel im Haushalt. Die Friedrichsdorfer Straße ist bereits in Arbeit, die Galgenstraße steht leider noch nicht im Bauprogramm. Rasche Abhilfe ist notwendig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10 am 04.05.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 58 2021 Die Vorlage OF 13/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um den folgenden Satz ergänzt wird: "Keinesfalls wird eine bauliche Erschließung über die Galgenstraße gewünscht, sondern vielmehr über die Ortsrandstraße." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2017, OF 209/10 Betreff: Verkehrssicherheit der Seulberger Straße erhöhen Der Ortsbeirat möge beschließen die zuständigen Ämter anweisen, auf die Spielstraße., Seulberger Straße. durch ein Piktogramm, in der "Einfahrt", aufmerksam zu machen. Begründung: Die Seulberger Straße. ist ausgewiesen, durch ein Verkehrsschild, als Spielstraße. Dieses findet nicht immer die nötige Beachtung, so dass es hilfreich ist, durch ein Piktogramm auf der Straße nochmals darauf hinzuweisen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 10 am 17.01.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1112 2017 Die Vorlage OF 209/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2016, OF 38/10 Betreff: Bürgeranhörung zum Konzept von Gartenstädten mit den Anwohnern von Friedrichsdorfer Straße, Seulberger Straße und Gonzenheimer Straße in Bonames Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 10 veranstaltet unter Beteiligung des Stadtplanungsamts eine Bürgeranhörung mit den Anwohnern von Friedrichsdorfer, Seulberger und Gonzenheimer Straße in Bonames, um sie nach ihren Erfahrungen mit der Siedlungsstruktur in diesem Bereich zu befragen und daraus Erkenntnisse zum Konzept von Gartenstädten zu gewinnen, die als Anregungen für die Neuplanung von Baugebieten im Ortsbezirk 10 dienen könnten. Begründung: Die im Ortsbezirk 10 noch zur Planung anstehenden Baugebiete sind allesamt in naturnahen Gebieten mit engem Bezug zum Grüngürtel vorgesehen. Auf diese besonders wertvollen Lagen sollte die Stadtplanung möglichst weitgehend Rücksicht nehmen und einen engen Naturbezug wahren, der auch die ortsnahe Erzeugung von Lebensmitteln weiter zulässt, anstatt weitgehende Versiegelung und wenig nutzbringende Grünflächen vorzusehen. All dies waren auch Anliegen der Gartenstadtbewegung. Deren Ideen in aktualisierter Form sollten deshalb wichtige Anregungen für die Neuplanungen im Ortsbezirk 10 geben können. Da die Bebauung im Bereich Friedrichsdorfer, Seulberger und Gonzenheimer Straße in Bonames von diesem Gedankengut geprägt ist, bietet es sich an, mit den Bewohnern dieses Gebietes einen Austausch anzustreben, um besonders erfolgreiche konzeptionelle Ideen herauszuarbeiten, die in die Neuplanungen übernommen werden könnten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 31.05.2016, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 38/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 28.06.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 38/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 30.08.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 38/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2016, OF 951/10 Betreff: Durchfahrtssperre in der Galgenstraße Da auf Wunsch des Ortsbeirates kein Kfz-Verkehr über die Galgenstraße in das neue bzw. aus dem neuem Baugebiet "Bonames Ost / Am Eschbachtal" führen soll, musste eine Durchfahrtssperre vorgesehen werden. Wir und die Anwohner sind immer davon ausgegangen, dass diese Durchfahrtssperre hinter den Häusern Galgenstraße 86 und 66 sowie hinter den Häusern 47 und 45 gesetzt wird. Sodass hier gewährleistet ist, dass die Bewohner sichtlich zum "alten Bonameser Kern" gehören. Somit diese nicht nur zu Fuß, sondern auch mit anderen Kfz über den Wendelsgarten, dann Galgenstraße zu ihren Häusern kommen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert sicherzustellen, dass die vorgesehene Durchfahrtssperre in der Galgenstraße nicht zum Nachteil der jetzigen Bestandsbewohner positioniert wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 10 am 16.02.2016, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5041 2016 Die Vorlage OF 951/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.11.2013, OA 444 entstanden aus Vorlage: OF 134/14 vom 11.11.2013 Betreff: Historische Hoheitsgrenzsteine sichern und erhalten hier: Dreigemarkungspunkt Harheim, Bonames, Nieder-Eschbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Planung und Ausführung des Bebauungsplans Nr. 516 die historischen Hoheitsgrenzsteine zwischen Harheim und Bonames sowie zwischen Harheim und Nieder-Eschbach zu sichern, möglichst nicht zu entfernen und hilfsweise in den Grenzsteingärten (Lapidarien) der betroffenen Stadtteile aufzustellen. Die Aufteilung der Steine unter den betroffenen Stadtteilen für die Lapidarien erfolgt im Einvernehmen mit den betreffenden Ortsbeiräten. Der Dreigemarkungspunkt (Harheim, Bonames, Nieder-Eschbach) am Ende der Galgenstraße in Bonames und unter Terrain ist von der Bebauung frei zu halten und zu gestalten, etwa durch eine Pflasterung mit Dreieck und Grenzlinien sowie den Buchstaben "H, B, NE" zwischen den Grenzlinien. Begründung: Die kulturhistorische Bedeutung der historischen Hoheitsgrenzsteine der alten Hoheitsgrenzen soll beachtet bleiben und bewusst gemacht werden. Es besteht ein öffentliches Interesse an der Erhaltung dieser Bodendenkmale. Sowohl in Lapidarien als auch am originären Standort werden die Denkmale von der Öffentlichkeit gewürdigt. Hinsichtlich des Dreigemarkungspunktes soll durch eine Markierung, etwa in der Pflasterung, seine kuturhistorische Bedeutung auch in Zukunft erfahrbar sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 15 Versandpaket: 04.12.2013 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OA 444 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2014, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 444 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten gegen RÖMER (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 28. Sitzung des OBR 10 am 21.01.2014, TO II, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage OA 444 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2014, TO II, TOP 54 Beschluss: Der Vorlage OA 444 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen RÖMER (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4199, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2014 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2013, OF 134/14 Betreff: Historische Hoheitsgrenzsteine sichern und erhalten hier: Dreigemarkungspunkt Harheim, Bonames, Nieder-Eschbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat zu veranlassen, dass bei der Planung und Ausführung des Bebauungsplans B 516 die historischen Hoheitsgrenzsteine zwischen F.-Harheim und F.-Bonames sowie zwischen F.-Harheim und F.-Nieder-Eschbach gesichert, möglichst nicht entfernt werden und hilfsweise in den Grenzsteingärten (Lapidarien) der betroffenen Stadtteile aufgestellt werden. Die Aufteilung der Steine unter die betroffenen Stadtteile für die Lapidarien erfolgt im Einvernehmen mit den beteffenden Ortsbeiräten. Der Drei-Gemarkungspunkt (Harheim, Nieder-Eschbach, Bonames), Ende Galgenstraße in F.-Bonames und unter Terrain, ist von der Bebauung freizuhalten und zu gestalten, etwa durch eine Pflasterung mit Dreieck und Grenzlinien und Buchstaben "H, B, NE" zwischen den Grenzlinien. Begründung: Die kulturhistorische Bedeutung der historischen Grenzsteine der alten Hoheitsgrenzen soll beachtet bleiben und bewusst gemacht werden. Es besteht ein öffentliches Interesse an der Erhaltung dieser Bodendenkmale. Sowohl in Lapidarien als auch am originären Standort werden die Denkmale von der Öffentlichkeit gewürdigt. Hinsichtlich des Drei- Gemarkungspunktes soll durch eine Markierung, etwa in der Pflasterung, seine kuturhistorische Bedeutung auch in Zukunft erfahrbar sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 444 2013 Die Vorlage OF 134/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2013, OF 529/10 Betreff: Neue Planungen für Bonames-Ost - jetzt: "Am Eschbachtal/Harheimer Weg" Der Ortsbeirat möge beschließen : Der Magistrat wird gebeten, das Planungsamt aufzufordern, die den Bürger/innen am 11.10.2013 im Haus Saalbau Nidda vorgestellte modifizierte Bauplanung Nr. 516 intensiv zu überarbeiten und mit den anderen zuständigen Ämtern die von den Bewohner/innen und den Ortsbeiräten vorgetragenen Bedenken und Anliegen mit aufzunehmen und den betroffenen Bürger/innen und Ortsbeiräten vor Befinden in der Stadtverordnetenversammlung erneut vorzustellen. Eine Prüfung zu einer sozialverträglichen innerstädtischen Verdichtung sollte zunächst Priorität genießen, insbesondere auch in Hinblick auf vorhandene Infrastrukturen. Die wesentlichen Bedenken, die berücksichtigt werden sollten, sind: 1. Das Ausmaß der Baumaßnahmen war seinerzeit auf maximal 1.200 Wohneinheiten festgelegt, nun sollen es 2.000 WE mit ca. 5.000 neuen Bewohner/innen werden. Das bedeutet nahezu eine Verdoppelung der derzeitigen Bürgerschaft von Bonames. Hier sollte die ursprüngliche Planung beibehalten werden. Eine minimale Versiegelung von landwirtschaftlichen Flächen in Frankfurt am Main sollte geprüft werden; 2. Die Erhaltung der 90 Jahre alten Kleingärten (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung von 2001 sicherte seinerzeit den Erhalt); hier findet gewachsenes soziales Leben, gerade auch der älteren Mitbürger/innen statt; 3. Landwirtschaftliche Belange: hier befindet sich einer der kostbaren landwirtschaftlichen Böden Deutschlands (Lößboden), wird hier für die regionale landwirtschaftliche Nahversorgung genutzt; zumal es sich hier um Ausgleichsflächen handelt, die nicht einfach bebaut werden sollten; 4. Umweltschutz von regionaler Fauna und Flora (sind hier die verschiedenen EU-Richtlinien hinreichend berücksichtigt?), Erhalt der großen Bäume in der Galgenstraße, des benachbarten Grünstreifens sowie der Streuobstwiese; keine riskante Umsiedelung von Vögeln und sonstigen Tieren. Hier sind Oasen im Baugebiet zu entwickeln, die einen Verbleib ermöglichen. 5. Die infrastrukturellen Maßnahmen sollten zeitnah und, wie die Erfahrungen im Frankfurter Bogen zeigen, nicht erst dann stattfinden, wenn die Kinder und Jugendliche schon im neuen Wohnquartier leben; dazu zählen: 6. Schule: rechtzeitige Abstimmung mit dem Schulamt für einen zeitnahen Bau der notwendigen Grundschule; 7. Kita: ein wesentlich höherer Bedarf an Kitas wurde festgehalten; Freizeiteinrichtungen für Jugendliche; Einrichtungen für seniorengerechtes Leben und Wohnen; 10. Sinnvolles und attraktives Verkehrskonzept für ÖPNV und Individualverkehr, damit nicht der Autoschleichverkehr durch den Kern von Bonames und durch den Frankfurter Berg entsteht. 11. die zu errichtende Ortsrandstraße wird als Randstraße und nicht als Bestandteil des Wohngebietes ausgewiesen! 12. Lärmschutz - prüfen, ob hier eine sinnvolle Maßnahme bei mehrstöckiger Bebauung vorliegt? Begründung: Die am 11.10.2013 vorgestellte Bau-Planung bedarf intensiver Überarbeitung und die Bedenken der Bürger/innen und Stadtteilpolitiker/innen müssen berücksichtigt und in die Planungen einbezogen werden. Die Bausünden der 70er und 80er Jahre, die insbesondere auch soziale Auswirkungen auf gewachsene Wohnquartiere haben können, dürfen nicht - auch nicht in modifizierter Form - wiederholt werden! Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.10.2013, OF 536/10 Antrag vom 23.10.2013, OF 537/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 29.10.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2604 2013 1. Die Vorlage OF 529/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz des Antragstenors ersatzlos gestrichen wird. 2. Die Vorlage OF 536/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 537/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2013, OF 528/10 Betreff: Bonames-Ost: Nicht mehr als 1.200 Wohneinheiten Das BauGB sieht im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplanes unter anderem eine frühzeitige Bürgerbeteiligung vor. Diese hat bezüglich der neuen Planungen für das Neubaugebiet Bonames-Ost im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Saalbau Nidda am 11.10.2013 stattgefunden, welche protokolliert wurde. Dies vorausgeschickt, wolle der Ortsbeirat 10 beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, in Folge der Informationsveranstaltung am 11.10.2013 im Saalbau Nidda im Rahmen der Planungen für das Neubaugebiet Bonames-Ost eine über 1.200 Wohneinheiten hinausgehende Planung nicht weiter zu verfolgen. Des Weiteren sollen im Rahmen der weiteren Planungen die folgenden Punkte berücksichtigt werden: 1. der Umweltschutz, zum Beispiel bezüglich der auch über den Ortsbezirk 10 hinausgehenden Bodenversiegelung, 2. die wichtigen Belange der Landwirtschaft: dieser sollen keine Ackerflächen entzogen werden, 3. die Kleingarten- und Siedlerflächen sollen erhalten bleiben, 4. der rechtzeitige Bau einer aufnahmefähigen Umgehungsstraße nebst Park-and-Ride-Plätzen, 5. die Vermeidung von auch in Bonames drohendem Durchgangsverkehr, 6. die rechtzeitige Planung und Finanzierung ausreichender Infrastruktur insgesamt, 7. im Rahmen der Verkehrsführung an der Galgenstraße sollen die bestehende Wohnbebauung sowie die Kleingärten statt über das Neubaugebiet über die Galgenstraße erreichbar bleiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 29.10.2013, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2603 2013 Die Vorlage OF 528/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2013, OF 383/10 Betreff: Ausfahrt aus der Gonzenheimer Straße auf den Harheimer Weg sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die zuständigen Ämter zu beauftragen, dafür Sorge zu tragen, dass die Ausfahrt, Gonzenheimer Straße auf den Harheimer Weg sicherer wird, bzw. auch möglich ist. Begründung: Durch parkende Autos auf dem Harheimer Weg, direkt an der Ausfahrt, wird die Sicht genommen, ebenso stehen die Autos soweit in der Ausfahrt, das eine Auffahrt auf den Harheimer Weg nur sehr schwer möglich ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 10 am 22.01.2013, TO II, TOP 21 Die antragstellende Fraktion ändert die Vorlage OF 383/10 dahin gehend ab, dass die Anregung an den Magistrat gerichtet werden soll. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1887 2013 Die Vorlage OF 383/10 wird als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2012, OF 358/10 Betreff: Die Installation einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in der Seulberger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Verkehrsüberwachungsbehörde zu bitten, in der Seulberger Str. eine mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanlage, im Turnus, zu installieren. Im Vorgriff hierzu sollte eine Langzeitüberwachung erfolgen. Der Ortsbeirat ist bitte über die Ergebnisse zu informieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2012, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1760 2012 Die Vorlage OF 358/10 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2012, OF 248/10 Betreff: Ausfahrt Gonzenheimer Straße auf den Harheimer Weg Durch das nicht zu verantwortende Parken auf der Ausfahrt Gonzenheimer Str. auf den Harheimer Weg, ist das rechts Abbiegen auf den Harheimer Weg häufig nur unter großen Anstrengungen möglich. Dies vorausgeschickt, wird der Ortsbeirat gebeten zu beschließen, den Magistrat wird gebeten, die zuständigen Ämter aufzufordern, diesen Mangel durch bauliche Maßnahmen zu. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 10 am 08.05.2012, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1151 2012 Die Vorlage OF 248/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2011, OF 4/10 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Seulberger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Ämter werden gebeten, die Verkehrsberuhigung in der Seulberger Straße weiter zu modifizieren. Die Seulberger Straße ist als Spielstraße ausgewiesen. Die Verkehrsteilnehmer übersehen das angebrachte Schild, oder bemerken die Einfahrt in die Spielstraße nicht, so dass es öfters zu Fastzusammenstößen mit Kindern und älteren Menschen kommt. Hier wäre es angebracht, dass ein Piktogramm auf der Straße angebracht wird, dass die Autofahrer an die vorhandene Spielstraße erinnert. Eventuell könnten auch Blumenkübel aufgestellt werden, Paten, die diese versorgen und pflegen ließen sich finden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10 am 03.05.2011, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 4/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 10 am 07.06.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 132 2011 Die Vorlage OF 4/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
Seit etwa einem Jahr parken am Harheimer Weg - Höhe Einmündung Gonzenheimer Straße -, Bonames einwärts gesehen, Fahrzeuge. Seit diese dort (nicht verkehrswidrig) parken, hat sich die Verkehrssituation stark verschärft. Entgegenkommende Autos kommen aufgrund einer Kurve erst während des Überholens der parkenden Fahrzeuge zum Vorschein. Viele dieser entgegenkommenden Autos beharren dann auf ihr Recht, die Vorfahrt zu bekommen, welche Ihnen auch zusteht. Da man aber vorher nicht sehen kann, dass Autos entgegen kommen werden, ist dies oftmals fatal, insbesondere da viele schlichtweg draufhalten. Hier wäre ein Parkverbot ratsam. Früher hat die Vernunft der Menschen gesiegt, dort haben nie Autos gestanden. Vor ca. einem bis anderthalb Jahren fing das erste Fahrzeug damit an, seit dem reihen sich massenweise parkende Fahrzeug dort ein. bitte schauen Sie sich die Situation vor Ort an und bedenken Sie, ob ich ein Halteverbot machbar wäre.
Seit etwa einem Jahr parken am Harheimer Weg - Höhe Einmündung Gonzenheimer Straße -, Bonames einwärts gesehen, Fahrzeuge. Seit diese dort (nicht verkehrswidrig) parken, hat sich die Verkehrssituation stark verschärft. Entgegenkommende Autos kommen aufgrund einer Kurve erst während des Überholens der parkenden Fahrzeuge zum Vorschein. Viele dieser entgegenkommenden Autos beharren dann auf ihr Recht, die Vorfahrt zu bekommen, welche Ihnen auch zusteht. Da man aber vorher nicht sehen kann, dass Autos entgegen kommen werden, ist dies oftmals fatal, insbesondere da viele schlichtweg draufhalten. Hier wäre ein Parkverbot ratsam. Früher hat die Vernunft der Menschen gesiegt, dort haben nie Autos gestanden. Vor ca. einem bis anderthalb Jahren fing das erste Fahrzeug damit an, seit dem reihen sich massenweise parkende Fahrzeug dort ein. bitte schauen Sie sich die Situation vor Ort an und bedenken Sie, ob ich ein Halteverbot machbar wäre.